Sicherheit für unsere Nachbarn
Kurzinformation der Öffentlichkeit gemäß § 8a und Anhang V der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
1. Name des Betreibers
Kneipp GmbH
Winterhäuserstr. 85
97084 Würzburg
Anschrift des Betriebsbereiches:
Kneipp GmbH
Johannes-Gutenbergstraße 8
97199 Ochsenfurt
2. Bestätigung des Betreibers
Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der 12. BImSchV.
Es gelten die Vorschriften der unteren Klasse (Grundpflichten).
Die Anzeige für den Betriebsbereich liegt dem Landratsamt Würzburg vor.
3. Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Kneipp GmbH stellt am Standort Ochsenfurt-Hohestadt kosmetische Pflegeprodukte sowie Arzneimittel her.
Das Herstellen dieser Gemische erfolgt durch physikalische Verfahren wie Lösen, Mischen, Rühren, Temperieren und Emulgieren von Rohstoffen in Herstellkesseln mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 m³.
Die Gemische werden in Behältern gelagert, bevor sie in Verkaufsgebinde abgefüllt und verpackt werden.
Fertigwaren werden mehrmals täglich in ein externes Lager transportiert.
4. Relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich
5. Warnung der Bevölkerung / Verhalten bei Störfall
Sollte trotz der bestehenden umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen eine Beeinträchtigung des Betriebsbereichs durch Stoffaustritt oder Entzündung nicht mehr ausgeschlossen werden können, wird sofort die Feuerwehr Hohestadt / Ochsenfurt verständigt. Sollten außerhalb des Betriebsbereiches Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bevölkerung durch Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen gewarnt.
Verhalten bei Störfall:
- Ruhe bewahren
- Vom Unfallort fernbleiben
- Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte beachten
- Vom Emissionsort entfernen und dabei Windrichtung beachten
- Gebäude aufsuchen
- Kinder ins Haus holen
- Behinderten und älteren Menschen helfen
- Passanten aufnehmen
- Mitbürgern helfen, die nicht gut Deutsch verstehen
- Nachbarn telefonisch verständigen
- Fenster und Türen schließen
- Klima- und Lüftungsanlagen abschalten
- Lüftung im Auto ausschalten
- Nasse Tücher vor Mund und Nase halten
- Verunreinigte Haut mit Wasser und Seife säubern
- Bei gesundheitlicher Beeinträchtigungen Kontakt mit Arzt aufnehmen
- Massive Auswirkungen (z.B. Staubniederschlag) an Einsatzkräfte melden
- Radio einschalten
6. Letzte Vor-Ort-Besichtigung
Der Betriebsbereich wird regelmäßigen Abständen im Hinblick auf die Störfallverordnung durch die
Aufsichtsbehörden überprüft. Der Zeitpunkt der letzten Vor-Ort-Besichtigung:
Weitere Informationen zum Überwachungsplan bzw. zu den Vor-Ort-Besichtigung sind
bei der zuständigen Überwachungsbehörde Regierung von Unterfranken einzusehen
Industrieemissionen; Anlagenüberwachung - Regierung von Unterfranken.
Industrieemissionen; Anlagenüberwachung - Regierung von Unterfranken
7. Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange
Weitere Informationen können bei der Regierung von Unterfranken – Technischer Umweltschutz – Peterplatz 9, 97070 Würzburg sowie dem Landratsamt Würzburg – Fachbereich 53 – Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg eingeholt werden.