Außenansicht der neuen Kneipp Produktionshalle. Moderner Bau mit Kacheln in unterschiedlichen Grüntönen.
Außenansicht der neuen Kneipp Produktionshalle. Moderner Bau mit Kacheln in unterschiedlichen Grüntönen.

Sicherheit für unsere Nachbarn

Kurzinformation der Öffentlichkeit gemäß § 8a und Anhang V der 12. BImSchV (Störfallverordnung)



1. Name des Betreibers

Kneipp GmbH

Winterhäuserstr. 85

97084 Würzburg


Anschrift des Betriebsbereiches:

Kneipp GmbH

Johannes-Gutenbergstraße 8

97199 Ochsenfurt


2. Bestätigung des Betreibers

Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der 12. BImSchV.

Es gelten die Vorschriften der unteren Klasse (Grundpflichten).

Die Anzeige für den Betriebsbereich liegt dem Landratsamt Würzburg vor.


3. Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Kneipp GmbH stellt am Standort Ochsenfurt-Hohestadt kosmetische Pflegeprodukte sowie Arzneimittel her.

Das Herstellen dieser Gemische erfolgt durch physikalische Verfahren wie Lösen, Mischen, Rühren, Temperieren und Emulgieren von Rohstoffen in Herstellkesseln mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 m³. 

Die Gemische werden in Behältern gelagert, bevor sie in Verkaufsgebinde abgefüllt und verpackt werden. 

Fertigwaren werden mehrmals täglich in ein externes Lager transportiert. 


4. Relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich

Tabelle mit Gefahrstoffen und zugehörigen Gefahreneigenschaften. Dargestellt sind Brandgase mit giftigen Bestandteilen und Rußniederschlag (giftig, gesundheitsschädlich), Gase, Dämpfe und Stäube wie Alkohole (entzündbar, explosionsgefährlich) sowie Parfümöle (wassergefährdend). Ergänzt durch entsprechende Gefahrensymbole nach GHS-Kennzeichnung.

5. Warnung der Bevölkerung / Verhalten bei Störfall

Sollte trotz der bestehenden umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen eine Beeinträchtigung des Betriebsbereichs durch Stoffaustritt oder Entzündung nicht mehr ausgeschlossen werden können, wird sofort die Feuerwehr Hohestadt / Ochsenfurt verständigt. Sollten außerhalb des Betriebsbereiches Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bevölkerung durch Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen gewarnt.


Verhalten bei Störfall:

  • Ruhe bewahren
  • Vom Unfallort fernbleiben
  • Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte beachten
  • Vom Emissionsort entfernen und dabei Windrichtung beachten
  • Gebäude aufsuchen
  • Kinder ins Haus holen
  • Behinderten und älteren Menschen helfen
  • Passanten aufnehmen
  • Mitbürgern helfen, die nicht gut Deutsch verstehen
  • Nachbarn telefonisch verständigen
  • Fenster und Türen schließen
  • Klima- und Lüftungsanlagen abschalten
  • Lüftung im Auto ausschalten
  • Nasse Tücher vor Mund und Nase halten
  • Verunreinigte Haut mit Wasser und Seife säubern
  • Bei gesundheitlicher Beeinträchtigungen Kontakt mit Arzt aufnehmen
  • Massive Auswirkungen (z.B. Staubniederschlag) an Einsatzkräfte melden
  • Radio einschalten


6. Letzte Vor-Ort-Besichtigung

Der Betriebsbereich wird regelmäßigen Abständen im Hinblick auf die Störfallverordnung durch die

Aufsichtsbehörden überprüft. Der Zeitpunkt der letzten Vor-Ort-Besichtigung:


Weitere Informationen zum Überwachungsplan bzw. zu den Vor-Ort-Besichtigung sind

bei der zuständigen Überwachungsbehörde Regierung von Unterfranken einzusehen 

Industrieemissionen; Anlagenüberwachung - Regierung von Unterfranken.

Industrieemissionen; Anlagenüberwachung - Regierung von Unterfranken



7. Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange

Weitere Informationen können bei der Regierung von Unterfranken – Technischer Umweltschutz – Peterplatz 9, 97070 Würzburg sowie dem Landratsamt Würzburg – Fachbereich 53 – Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg eingeholt werden.